Überblick:
Für das Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
darf nur dafür zugelassenes bzw. geeignetes Werkzeug,
sowie Prüf- und Messmittel mit Zertifizierung verwendet
werden. Mechanische Werkzeuge (Hammer, Schraubendreher,...)
müssen „nicht funkengebend“ sein, Messgeräte
müssen für den Einsatz innerhalb explosionsgefährdeter
Bereiche zugelassen sein, Messungen außerhalb des
Ex-Bereiches aber in eigensicheren Stromkreisen müssen
ebenfalls dafür zugelassen sein. Gleiches gilt für
Handy, Taschenrechner, Taschenlampen...