Einführung
Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen eingeteilt, die Betriebsmittel
in
Gerätegruppen und Gerätekategorien. Bei einem zertifizierten Gerät kann man auf
Grund der Kennzeichnung am Typenschild erkennen, für welche Zone das explosionsgeschützte
Betriebsmittel eingesetzt werden darf.
Einteilung in Gerätegruppen
Geräte werden in die Gruppen I und II eingeteilt, wobei die Gruppe I sich mit dem
Bergbau „unter Tage“ beschäftigt und die Gruppe II alle anderen Anwendungen einschließt.
Einteilung in Zonen
Explosionsgefährdete Bereiche werden in sechs Zonen eingeteilt, wobei sich
die Einteilung nach
der Wahrscheinlichkeit richtet, wie häufig und wie lange damit zu rechnen ist, dass eine
gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.A.) auftritt. Es wird dabei zwischen
brennbaren Gasen, Nebeln, Dämpfen und brennbaren Stäuben unterschieden.
Für Gase-Nebel-Dämpfe ergeben sich die Zonen 0, 1 und 2, wobei die Anfor-
derungen an die
dort eingesetzten Betriebsmittel von Zone 2 nach 0 steigend sind. Betriebsmittel für Zone 0
müssen so gebaut sein, "dass selbst beim Versagen einer Zündschutzart oder beim
Auftreten von zwei Fehlern ein aus-
reichender Explosionsschutz gewährleistet ist". So muss
z.B. ein in Zone 0 eingebauter passiver, potenzialfreier Sensor, der in einem eigensicheren Stromkreis
(II 2 (1) G [Ex ia] IIC) betrieben wird, eine zusätzliche, eigene Zulassung aufweisen.
Für Stäube ergeben sich die Zonen 20, 21 und 22, wobei die Anforderungen
an die dort
eingesetzten Betriebsmittel von 22 nach 20 steigend sind. Betriebsmittel für Zone 20 und 21
müssen speziell für diesen Einsatz zuge-
lassen sein.
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