Fragestellung:
Darf ich ein zugelassenes explosionsgeschütztes Betriebsmittel
öffnen und reparieren?
Antwort:
Nein! Sie verlieren dabei nicht nur die Gewährleistung
des Herstellers, Sie verstoßen auch gegen Normen und Vorschriften.
Ex-Geräte dürfen grundsätzlich nur von folgenden
Personen geöffnet und repariert werden:
a) Vom Hersteller selbst
b) Von zugelassenen, zertifizierten Personen und Stellen