Fragestellung:
Darf ich ein explosionsgeschütztes Gerät, das
für Gase, Nebel, Dämpfe zugelassen ist auch in
Staub-Ex-Bereichen einsetzen?
Antwort:
Nach den alten Richtlinien war dies zulässig. Mit der neuen
ATEX Vorschrift gibt es für den Staub-Explosionsschutz
das erste Mal eigene Zulassungskriterien und somit auch
die Erfordernis, in Anlagen mit Staub-Explosionsgefahr ausschließlich
dafür zugelassene und zertifizierte Betriebsmittel
einzusetzen.